Sparbrief
Festverzinsliches Anlageprodukte, die von Banken bzw. Kreditinstituten angeboten werden bezeichnet man als Sparbrief. Die Verzinsung des jeweiligen Sparbriefs, wird für die gesamte feste Laufzeit des Sparbriefs festgelegt und damit wird diese Finanzprodukt sehr überschaubar für den Kapitalanleger, auch ein Sparbrief Vergleich wird dadurch relativ einfach. Sparbriefe, die vor allem bei Beamten zur Geldanlage sehr beliebt sind, sind spesenfrei bzw. haben keine Ausgabegebühren oder etwa ein Agio. Weiter ist die Beleihbarkeit von Sparbriefen sehr hoch und liegt in der Regel bei 100%. Sparbriefe werden mit Laufzeiten bis zu zehn Jahren, also 120 Monate ausgegeben. Entsprechend ist das Angebot von Sparbriefen, das sehr vielfältig und oft auf verschiedene Sparerwünsche zugeschnitten ist.
In der Regel wird ein Sparbrief zum gesamten Nennwert gekauft, die Zinsen des Sparbriefs werden dann zum Jahresende zugebucht und stehen dem Geldanleger frei zur Verfügung. Leider sind die Zinsen für Sparbriefe im Zinsvergleich nicht sehr üppig derzeit.
Abgezinste Sparbriefe
Handelt es sich um abgezinste Sparbriefe, so wird die Anlagesumme über die Laufzeit auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Sparbriefs abgezinst, das heißt ein Sparbrief über 10000 Euro Zielsumme in 5 Jahren ist zum heutigen Barwert aufgrund der Zinseszinsberechnung etwas weniger Wert als 10000 Euro. Das heißt der abgezinste Sparbrief liegt unter dem Nennwert bei Erwerb.
Sparbrief mit ansteigenden Zinsen
Handelt es ich um einen Sparbrief mit ansteigendem Zins über die Jahre hinweg, so sind diese wie Bundesschatzbriefe. Diese Art von Sparbriefen können immer zum Nennwert plus der Zinsen bei der Bank eingelöst werden.
Sparkassen geben den Sparkassenbrief heraus.
Bei Sparbriefen handelt es sich um sogenannte Namensschuldverschreibungen, da sie auf den Namen des Beziehers laufen, ein Börsenhandel ist damit nicht möglich. Seit dem 1.1.2011 unterliegen Sparbriefe auch den Anlegerschutz bis einhundertausend Euro. Achtung zunehmend gibt es Sparbriefe mit Nachrangabrede, dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des ausgegebenden Kreditinstituts, die Einlagensicherung für den Sparbrief nicht greift. Wir empfehlen diese Sparbriefe nicht.